Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung „Hufelandstern“
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen („Gast“) und Kerstin und Dorian Lidgett (Ferienwohnung Hufelandstern, „Anbieter“), Hufelandstraße 5, 34537 Bad Wildungen.
§ 1 Vertragsschluss
§ 1.1. Mit der Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt verbindlich an. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Buchungsprozess über Portale), schriftlich oder mündlich erfolgen. Bei elektronischer Buchung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, welche noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung bzw. Buchungsbestätigung zustande.
§ 1.2. Bei Direktbuchung (ohne Vermittler/Portal): Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so ist darin ein neues Angebot zu sehen, an das wir uns für die Dauer von 7 Tagen gebunden sehen. Der Vertag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Bindungsfrist ausdrücklich die Annahme erklären oder die Anzahlung von 30 Prozent des vereinbarten Preises leisten.
§ 2 Bezahlung
Direktbuchung:
Der vereinbarte Preis ist in Höhe von 30 Prozent (mind. aber 50 EUR) innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restzahlung wird 7 Tage vor Mietbeginn fällig.
Last-Minute-Buchung: Liegen zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 7 Tage, ist der Reisepreis sofort nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung komplett per Überweisung auf das angegebene Konto oder per PayPal an paypal@hufelandstern.de zu überweisen.
Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf das Beziehen der Unterkunft.
Leistungen, die zusätzlich erfolgen, also nicht in dem vereinbarten Preis enthalten sind, sind vor Ort bar zu bezahlen.
§ 3 Leistungen und Preise
§ 3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen folgen aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Annahmeerklärung. Die genannten Preise sind Wochen und Tagespreise für das Mietobjekt der entsprechenden Preisperiode.
§ 3.2. Soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert ausgewiesen, sind in den aufgeführten Preisen die Kosten für zusätzlichen Wäschewechsel, die Kurtaxe und die Zusatzreinigung nicht enthalten und vor Ort zu zahlen.
§ 3.3. Durch die Buchung über Buchungsportale (bspw. AirBnb.com, booking.com, fewo-direkt.de) entstehende Provisionskosten sind nicht im vereinbarten Preis enthalten und sind vom Gast an die Buchungsvermittler zu zahlen.
§ 3.4. Die im Prospekt, auf der Internetplattform oder in der Reisebestätigung genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sportanlagen usw.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser und Elektrizität). Angaben über Wetterverhältnisse stellen ebenfalls keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unterrührt.
§ 4 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
§ 4.1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
§ 4.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
§ 4.3. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
§ 4.4. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei nicht angekündigter, verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11:00 Uhr aber vor 14:00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
§ 4.5. Die Räumung Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurde. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
§ 5 Rücktritt und Nichtantritt
§ 5.1. Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch oder nehmen Sie das Mietobjekt bei Mietbeginn nicht in Anspruch, so tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt oder den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Mietpreis. Dies gilt nicht, sofern wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Zu beachten sind dabei die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die für gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung. Die nach diesen Grundsätzen pauschalisierte Entschädigung beträgt vom Mietpreis bei Rücktritt
– bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn 100 %
– ab zwei bis zu vier Wochen vor Reisebeginn 75 %
– ab vier bis zu acht Wochen vor Reisebeginn 50 %
– ab acht Wochen 0 %
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§ 5.2. Abweichend davon bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes/Schlüsselkaution und -verlust
§ 6.1. Der Gast sowie die übrigen Reiseteilnehmer haben das Mietobjekt samt Inventar und die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Besteht eine Hausordnung so ist diese zu beachten. Insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.
§ 6.2. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort über eine mit Code versehene Schlüsselbox, der Mieter erhält einen Schlüssel für die Haustür. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für die Neuerstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 6.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Anzahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können wir dem Mietobjekt verweisen oder zusätzlich in Rechnung stellen.
§ 6.4. Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs, des Bestecks und der Gläser ect. ist Sache des Gastes. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Die Mülleimer sind zu leeren und aus zu räumen. Erfolgen diese Reinigungsmaßnahmen bei Abreise nicht oder nicht ordnungsgemäß und entsteht der Reinigungskraft dadurch mehr als für die Endreinigung üblicher Reinigungsaufwand, so trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten.
§ 6.5. Bei Abreise sind Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen und sämtliche Schlüssel abzugeben bzw. auf dem Küchentisch zu hinterlassen.
§ 6.6. Verursacht der Gast oder ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, so ist dieser unverzüglich zu melden. Der Gast haftet für alle von ihm und den übrigen Teilnehmer oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden.
§ 7 Haustiere und Rauchen
§ 7.1. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
§ 7.2. Rauchen innerhalb des Mietobjektes ist nicht gestattet.
§ 8 Haftungsbeschränkung
§ 8.1. Die Haftung des Vermieters ist für andere Schäden als Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
§ 8.2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird unbeschadet der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§9 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Über die für den Vertragspartner geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften hat sich der Vertragspartner selbst zu informieren.
§ 10 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 11 Schlussbestimmung
§ 11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
§ 11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Wildungen. Gerichtsstand für Mietrecht ist Fritzlar. Allgemeiner Gerichtsstand ist Fritzlar.
Bad Wildungen, 01. Januar 2021
Gültig ab 01.04.2019